Nach der Shoah lebten Jüdinnen und Juden in einer deutschen Gesellschaft, in der ihre Anwesenheit als Provokation empfunden wurde. Die Mehrheit der Deutschen lehnte jede Wiedergutmachung ab und rechnete mit eigenem Leiden auf.
Nur wenige deutsche Jüdinnen und Juden erlebten unter deutscher Herrschaft 1945 das Ende des Krieges. Rund ein Drittel von ihnen war ermordet worden, mehr als die Hälfte ins Ausland vertrieben. Nur etwa 15.000 Personen überlebten die Jahre der Verfolgung, ohne deportiert worden zu sein – häufig in „Mischehen“ oder im Versteck, weitere 9.000 Personen überlebten als KZ-Gefangene (vgl. Grossmann/Lewinsky 2012: 123). Ein erheblicher Teil der KZ-Gefangenen wurde außerhalb der Lagergelände befreit: Viele strandeten auf Todesmärschen in kleineren Ortschaften mitten in Deutschland, andere konnten in den letzten Kriegswochen fliehen. Die Alliierten installierten eine sofortige Betreuung der Kranken und Ausgezehrten, doch noch Tausende starben in den ersten Monaten nach der Befreiung. Theresienstadt wurde zunächst unter Typhus-Quarantäne gestellt, bevor Ende Mai die Rückbeförderung der Menschen in die Herkunftsländer beginnen konnte, mit Bussen des Roten Kreuz ins besetzte Deutschland. Die alliierten Behörden sahen auch für Überlebende aus Deutschland eine Rückkehr vor.
Wohl die meisten der wenigen jüdischen KZ-Überlebenden aus Deutschland kehrten 1945 in ihre Herkunftsorte zurück, angetrieben von der Hoffnung, andere Überlebende wiederzufinden. Das alte Zuhause erschien als der wahrscheinlichste Nachkriegstreffpunkt. Und was war die Alternative? Viele wollten auswandern, doch das war nicht möglich. Die USA hatten ein restriktives Einwanderungsrecht nach Länderquoten und Großbritannien limitierte die Einwanderung nach Palästina (vgl. Kuhn 2020: 55f.). Für die Betreuung und Verwaltung der Millionen Befreiten aus NS-Gefangenschaft richteten die Westalliierten große Sammellager für „Displaced Persons“ (DPs) ein.
Jüdische und nichtjüdische DPs wurden hier zunächst gemeinsam untergebracht. Darunter waren ehemalige NS-Kollaborateur*innen, die den jüdischen Überlebenden zum Teil feindlich gesinnt waren. Die Versorgungslage verbesserte sich nach und nach: In der US-amerikanischen Zone wurden noch 1945 besondere Camps nur für jüdische DPs eingerichtet, doch zunächst herrschten in den Unterkünften allerorten katastrophale Zustände. Die Entscheidung, in ihren Herkunftsort zurückzukehren, trafen deutsch-jüdische Überlebende also auch aus der Not heraus – in der Hoffnung, es dort besser zu haben als im Sammellager.
Jüdinnen und Juden waren eine heterogene Gemeinschaft
Ob im DP-Camp oder in städtischen Ruinen – überall in Deutschland begannen sich befreite Jüdinnen und Juden rasch nach Kriegsende zu organisieren. Bereits in den Tagen der Kapitulation fanden in Berlin zwei jüdische „Befreiungsgottesdienste“ statt. Große Unterstützung für die Befreiten leisteten jüdische Soldaten der alliierten Streitkräfte. Mit größter Dringlichkeit suchten die Überlebenden nach ihren Angehörigen, inserierten in der Presse. Neue jüdische Gemeinden veröffentlichten Aushänge über Neuankömmlinge. Das Zusammensein mit anderen Überlebenden bot den zentralen Schutzraum und gab Halt.
Während sich in Norddeutschland, in der britischen Zone, bald Gemeinden mit deutsch-jüdischen Vorständen gründeten, wurde die jüdische Organisierung in der US-Zone vor allem von osteuropäischen DPs vorangetrieben. Bereits im Sommer 1945 befanden sich mehr als doppelt so viele nichtdeutsche Jüdinnen und Juden in Deutschland als deutsche. In den Folgejahren wuchs ihre Zahl mit dem Zustrom Geflüchteter aus Osteuropa – mehrheitlich aus der Sowjetunion repatriierte jüdische Pol*innen auf der Flucht vor Pogromen – auf etwa 250.000 Personen an. Aufgrund der besseren Versorgungsbedingungen zog es die allermeisten in die US-Zone.
In den osteuropäisch-jüdischen DP-Communities, in Camps oder in Wohngemeinschaften in deutschen Städten entstand ein breit gefächertes kulturelles Leben: In Selbstverwaltung wurden Pressewesen, Theatergruppen und historische Kommissionen gegründet. Unter den mehrheitlich jungen Erwachsenen herrschte bald ein großer Heirats- und Babyboom – anders in der deutsch-jüdischen Community. Rund die Hälfte der deutschen Überlebenden hatte in Ehen mit nichtjüdischen Partner*innen überlebt, einige im hohen Alter in Theresienstadt. Abgesehen davon, als Jüdin oder Jude die Zeit des Nationalsozialismus überlebt zu haben, trennte die Gruppen vieles: das Alter, die Erfahrungen zwischen Auschwitz und südlicher Sowjetunion, die Sprache, Sozialisation und religiöse Praxis.
Im Zentrum stand die Frage nach der Zukunft jüdischen Lebens in Deutschland. Während die von deutschen Jüdinnen und Juden geführten Gemeinden bald dazu tendierten, langfristige Strukturen zu installieren, betrachteten sich die so bezeichneten Komitees osteuropäischer DPs als Liquidationsgemeinschaften. Sie sollten nur so lange bestehen, bis man das „Land der Mörder“ in Richtung Palästina verlassen konnte. Umstritten war auch der Status derjenigen, die zwar nach den Nürnberger Gesetzen als Juden oder „Mischlinge“ verfolgt worden, nach jüdischem Recht, das sich am Status der Mutter orientiert, jedoch nicht jüdisch waren. Mit Vorbehalten wurden Überlebende aus „Mischehen“ betrachtet. Es wurde eine Nähe zur Tätergesellschaft unterstellt und die Verfolgung als weniger gravierend bewertet. Sie wurden zu Opfern zweiter Klasse und nachrangig mit Hilfsgütern versorgt (vgl. Strnad 2021: 360).
Zurückkehren in die Tätergesellschaft
Jüdinnen und Juden im Nachkriegsdeutschland lebten gegen schwere Widerstände an. Etwa ein Drittel der westdeutschen Bevölkerung, so zeigen Meinungsumfragen von 1946, waren überzeugte Antisemit*innen. Lediglich 15 Prozent sprachen sich für einen Wiederaufbau jüdischen Lebens in Deutschland aus. Nach der Shoah paarte sich das alte Misstrauen mit neuer Schuldabwehr. Jüdinnen und Juden wurden nun gehasst, weil ihre Präsenz an die deutschen Verbrechen erinnerte.
Nach der Shoah paarte sich das alte Misstrauen mit neuer Schuldabwehr.
Nach der deutschen Kriegsniederlage und einigen Monaten Schockstarre wurde Antisemitismus bald wieder gezeigt – in Form von verbalen Angriffen und Sachbeschädigungen. Die US-Militärregierung forderte rigorose Strafverfolgung und die jüdische Restgemeinschaft erhielt bald internationale Aufmerksamkeit. US-Militärgouverneur John McCloy bezeichnete ihre Lage als einen der wirklichen „Prüfsteine von Deutschlands Fortschritt“ (Brenner 1995: 114). So wiesen auch deutsche Behörden Angriffe harsch zurück, Antisemitismus wurde zum Tabu und nahm latente Formen an. Besonders betroffen blieben osteuropäische DPs – Antisemitismus gegen sie wurde als Ausländerfeindlichkeit formuliert.
Die Alliierten beschlossen ab 1945 eine immense Umwälzung des deutschen Rechts. Von der US-Militärregierung initiierte Gesetze sahen vor, ehemaligen Verfolgten ihr verlorenes Eigentum zurückzugeben und die deutsche Gesellschaft zu entnazifizieren. Einige NS-Verfolgte übernahmen Posten in Justiz und Verwaltung. Dagegen rückte die Mehrheit der deutschen Bevölkerung als Abwehr- und „Opfer“-gemeinschaft zusammen, lehnte Wiedergutmachung ab und rechnete gegen eigenes Leiden auf (vgl. Grossmann 2012: 24f.).
Die meisten deutsch-jüdischen Überlebenden stammten aus der Stadt und ließen sich wieder dort nieder. Andere, mehrheitlich Rückkehrer*innen aus Konzentrationslagern, machten sich auf den Weg zurück in den ländlichen Raum. Ihre Nachbar*innen hatten von ihrer Verfolgung profitiert oder daran mitgewirkt. Viele hatten sie begrüßt, Jüdinnen und Juden ausgegrenzt, die Deportationen tatenlos beobachtet und sich bei Versteigerungen an Hausrat und Möbeln bereichert. Nach der unerwarteten Rückkehr waren nur wenige Deutsche zu Hilfe bereit. Es waren häufig dieselben, die bereits in den 1930er-Jahren geholfen hatten, oder solche, die sich nun plötzlich aus Angst vor alliierter Strafverfolgung als Wohltäter*in präsentierten.
Im Bereich der Soforthilfe entstand in Westdeutschland zunächst ein Flickenteppich unterschiedlicher Maßnahmen, abhängig von der alliierten Zone, den Zuständigen in den Behörden und der materiellen Lage vor Ort. Während die Betreuung nichtdeutscher DPs von UNRRA (United Nations Relief and Rehabilitation Administration) und privaten Hilfsorganisationen übernommen wurde, waren die deutschen Behörden bereits 1945 für die Betreuung der deutschen Verfolgten zuständig. Die Militärregierungen wiesen dazu an, Verfolgte in Hinblick auf Wohnraum, Lebensmittel und Arbeitsvermittlung bevorzugt zu versorgen (vgl. Goschler 1992: 75). Überlebende aus „Mischehen“ wurden dabei regelmäßig nachrangig betreut, wenn sie nicht in Gefangenschaft gewesen waren.
In Städten wie in Frankfurt am Main oder Hamburg wurden Verfolgte in beschlagnahmten Wohnungen von Nationalsozialisten einquartiert (vgl. Freimüller 2020: 58; Büttner 1991: 620). Andernorts wurden Überlebende in einzelne Zimmer ihrer einstigen Häuser eingewiesen. Von nun an mussten sich die ehemaligen Eigentümer*innen ihr altes Zuhause mit denjenigen teilen, denen sie ihr Haus und Grund hatten verkaufen müssen. Im ländlichen Raum, wo es keine Anonymität gab und jede*r wusste, wer in den letzten Jahren im Bett der zurückgekehrten deportierten Nachbarin geschlafen hatte, prägten Streitigkeiten um Eigentum die nachbarschaftliche Anfangszeit. Diese wurden auch gewaltvoll ausgetragen.
Die meisten Shoah-Überlebenden in Westdeutschland lebten langfristig in Armut.
Bereits ab 1946 gab es in der US-Zone vorläufige Entschädigungsgesetze. Von nun an erfolgte die Versorgung aus einem Sonderetat aus Mitteln der Entnazifizierung. Wer im KZ gewesen war, konnte Geld beantragen, als Vorschuss auf eine spätere Wiedergutmachung. Ein Jahr nach der Shoah wurden die Überlebenden in Not also nicht mehr auf Kosten des Sozialstaats versorgt, sondern auf Kosten der Überlebenden selbst, als Abzug auf ihre späteren Ansprüche. Die Meisten nahmen – trotz Krankheiten und chronischer Leiden – rasch wieder eine Erwerbstätigkeit auf. Doch nur wenige hatten beruflichen Erfolg, die meisten Shoah-Überlebenden in Westdeutschland lebten langfristig in Armut.
Ein weiteres Feld, auf dem deutsche Jüdinnen und Juden in der Nachkriegszeit mit Nachbar*innen verhandelten, war die Entnazifizierung. Einige hatten den Mut, vor Gericht gegen nationalsozialistische Täter*innen auszusagen. Als ehemalige Verfolgte wurde ihnen großer Einfluss auf die Spruchkammerprozesse zugeschrieben. Nationalsozialist*innen bemühten sich um ihre Gunst oder boten ihnen Geld, um sie zu entlastenden Zeugenaussagen zu bewegen. Auf dem Land, wo sich Überlebende bemühten, allein unter Nichtjüdinnen und -juden Fuß zu fassen, wurden Deals ausgehandelt: Entlastungszeugnisse gegen die Rückgabe von Immobilien. Doch die einflussreiche Rolle der Verfolgten war nicht von Dauer. Spätestens ab 1948 wurde ihr Zeugnis nicht mehr gebraucht.
Arrangieren in der Prekarität
Mit Zuspitzung des Ost-West-Konflikts wurden die politischen Weichen für Westdeutschland neu gestellt. Die USA entschieden sich für die Westintegration. Mit ihrer Staatsgründung 1949 erklärte die BRD die Entnazifizierung für beendet. Mit schwindender US-militärischer Präsenz nahmen antisemitische Übergriffe wieder zu. Im Zuge der Staatsgründung und behördlichen Umstrukturierung mussten eine Reihe jüdischer Beamter ihre Ämter in Landesentschädigungsbehörden niederlegen, ihr Ausschluss war begleitet von antisemitischen Hetzkampagnen.
Nach der Gründung Israels und gelockerten Einreisebestimmungen in die USA im Jahr 1948 wanderten die meisten Überlebenden aus – aber nicht alle. Vor 1948 war die Präsenz von Jüdinnen und Juden im „Land der Mörder“ für jüdische Interessenvertretungen weltweit nur schwer erträglich, aber als Zwischenlösung auszuhalten. Sie war zugleich ein politisches Druckmittel für die Gründung Israels. Dass sich in Deutschland jedoch jüdische Gemeinden auf Dauer gründeten und Jüdinnen und Juden sich dazu entschieden, zu bleiben oder gar dorthin zu remi-grieren, wurde im Ausland abgelehnt. Diese Entwicklung wurde innerjüdisch als Gegensatz zu dem nach der Shoah verstärkten Selbstverständnis als Kollektiv und als Beschmutzung der Würde Israels verachtet. Die kleine übriggebliebene jüdische Gemeinschaft in Deutschland verlor ihren Rückhalt durch internationale jüdische Organisationen (vgl. Diner 2012: 21). Tatsächlich remigrierten bis 1952 nur etwa 2.500 Jüdinnen und Juden aus ihren Exilländern zurück nach Deutschland.
Die noch anwesende Gemeinschaft wollte bleiben, doch sie trat den Rückzug ins Private an.
1950 betrug die Zahl der jüdischen Bevölkerung in Deutschland nur noch etwa 30.000 Personen. Unter ihnen hielten sich deutsche Jüdinnen und Juden und osteuropäische DPs nun etwa die Waage. Die Gemeinden schrumpften, DP-Vertretungen fusionierten mit deutsch-jüdisch geführten Gemeinden – nicht ohne Spannungen. Eheschließungen mit nichtjüdischen Partner*innen blieben stark umstritten und wurden vom neuen Zentralrat im Streben um den Erhalt des Judentums abgelehnt. Eine besondere Hürde bestand darin, Vorbeter und Religionslehrer zu finden, denn kaum ein Rabbiner entschied sich zur Arbeit in Deutschland. Viele Gemeinden waren zu klein und zu arm, um wöchentliche Gottesdienste oder koschere Versorgung anzubieten. Bald erklärte der Generalsekretär des Zentralrats, Hendrik van Dam, die Vorstellung für überholt, Jüdinnen und Juden hätten in Deutschland nichts mehr zu suchen. Die noch anwesende Gemeinschaft wollte bleiben, doch sie trat den Rückzug ins Private an. Für die junge BRD war das Verbleiben einer jüdischen Bevölkerung im Land ein großes Geschenk, denn sie bewies der Welt einen westdeutschen demokratischen Neuanfang.
Nach dem Ende der Entnazifizierungs- und Rückerstattungsverfahren gab es für die Mehrheitsbevölkerung keine Notwendigkeit mehr, sich mit ihren jüdischen Nachbar*innen auseinanderzusetzen. Ihre Anwesenheit verlor für sie an Brisanz und nach und nach an Bedeutung. Überlebende in Westdeutschland wurden zunehmend unsichtbar. In Städten wie in Frankfurt am Main, in denen jüdische Gemeinden weiterexistierten, boten diese einen sozialen Schutzraum; zugleich bot der urbane Raum die Möglichkeit, das persönliche Umfeld zu wählen und Distanz zu wahren. Auf dem Land war das nicht möglich. Wenn Männer sich im Gemeindeleben engagierten, beruflichen Erfolg hatten und neue Familien gründeten, hatten sie die Chance, hier wieder Fuß zu fassen. Verwitwete Frauen hingegen lebten dauerhaft am Rande der Dorfgesellschaften.
Angesichts der fortwährenden Feindseligkeit und Armut ist es schwer zu glauben, dass Jüdinnen und Juden sich dazu entschieden, in Deutschland zu bleiben. Unter dem Druck, dort eigentlich nicht leben zu sollen, und weil das Land weder eine volle Identifikationsmöglichkeit noch Sicherheit bot, lebten viele noch auf Jahrzehnte „mit gepackten Koffern“ und dem Gefühl, nicht richtig heimisch werden zu dürfen (vgl. Kauders 2007: 92, 199).
Literatur
Brenner, Michael (1995): Nach dem Holocaust. Juden in Deutschland 1945–1950. München: C. H. Beck.
Büttner, Ursula (1991): Rückkehr in ein normales Leben? In: Herzig, Arno (Hrsg.): Die Juden in Hamburg 1590 bis 1990. Hamburg: Dölling und Galitz, S. 613–632.
Diner, Dan (2012): Im Zeichen des Banns. In: Brenner, Michael (Hrsg.): Die Geschichte der Juden in Deutschland. München: Verlag C. H. Beck, S. 15–66.
Freimüller, Tobias (2020): Frankfurt und die Juden. Neuanfänge und Fremdheitserfahrungen 1945–1990. Göttingen: Wallstein.
Goschler, Constantin (1992): Wiedergutmachung. Westdeutschland und die Verfolgten des Nationalsozialismus 1945–1954, München: Oldenbourg.
Grossmann, Atina (2012): Juden, Deutsche, Alliierte. Begegnungen im besetzten Deutschland. Göttingen: Wallstein.
Grossmann, Atina; Lewinsky, Tamar (2012): Erster Teil: 1945–1949. Zwischenstation. In: Brenner, Michael (Hrsg.): Geschichte der Juden in Deutschland. München: C. H. Beck, S. 67–152.
Kauders, Anthony (2007): Unmögliche Heimat. Eine deutsch-jüdische Geschichte der Bundesrepublik. München: Deutsche Verlags-Anstalt.
Kuhn, Jonas (2020): Warten auf die neue Heimat. In: Ders./Kirsten Baumann (Hrsg.): Gerettet, aber nicht befreit. Überlebende der Shoah in Schleswig-Holstein. Schleswig: Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloss Gottorf, S. 54–59.
Schüler-Springorum, Stefanie (2025): Unerwünscht. Die westdeutsche Demokratie und die Verfolgten des NS-Regimes. Frankfurt am Main: Fischer.
Strnad, Maximilian (2021): Privileg Mischehe? Handlungsräume „jüdisch versippter“ Familien 1933–1949. Göttingen: Wallstein.